21-08-2015, 11:47
(20-08-2015, 09:57)karlma schrieb: Zahlungen zu Händen der Kindesmutter auf DEREN Konto finde ich nicht schwer zu verstehen.
Birgt das Risiko, dass die KM behaupten kann diese Zahlungen nicht erhalten zu haben und den Pflichtigen erneut mit Strafanzeigen nach §170 StGB überzieht.
Um dem zu entgehen, sind Zahlungen auf das Treuhandkonto des Rechtsbeistands ein geeignetes Mittel.
Bibel, Jesus Sirach 8.1