21-08-2015, 15:28
(21-08-2015, 11:47)Austriake schrieb:(20-08-2015, 09:57)karlma schrieb: Zahlungen zu Händen der Kindesmutter auf DEREN Konto finde ich nicht schwer zu verstehen.
Birgt das Risiko, dass die KM behaupten kann diese Zahlungen nicht erhalten zu haben und den Pflichtigen erneut mit Strafanzeigen nach §170 StGB überzieht.
Um dem zu entgehen, sind Zahlungen auf das Treuhandkonto des Rechtsbeistands ein geeignetes Mittel.
Glaubt Ihr wirklich die Mutter wäre so dumm soetwas zu behaupten? Wichtig ist das der entsprechende Kontoauszug zu den Zahlungen vorhanden ist, der Überweisungsbeleg reicht dafür nicht. Einfach mal das machen was einem aufgetragen wurde, dann hat man schon eine Baustelle im Leben weniger.