21-08-2015, 20:47
(19-08-2015, 12:01)Sixteen Tons schrieb: Meine Kommentare zu dem Artikel mit dem Hinweis, daß der Vater die Besuche (Fahrtkosten, Übernachtung) über den Härtefallkatalog des SGB II finanzieren und mit großer Wahrscheinlichkeit sogar erfolgreich einklagen könnte und ich es bedaure, das scheinbar noch niemand den Vater auf diese Möglichkeit hingewiesen hat, wurden von der Redaktion leider gelöscht.l[/url]
Schau doch mal ob du die Emailadresse oder Faxnummer von dem Vater heraus bekommst. Dann kannst du ihn über den dir bekannten Weg der ihm helfen kann berichte.
Alternativ kannst du auch den Truppen deine hilfe anbieten (ohne sie genauer zu spezifizieren) und bitten das man ihm deine Emailadresse weiter leitet.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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