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Elternstreit und Mord.
Die Antworten auf die Frage, ob und wie Streit und Mord hätten verhindert werden können, sind mE breit und vielschichtig und müssen verschiedenen Akteuren(Verantwortlichen) in verschiedenen Verantwortungsbereichen zu ihren jeweiligen Entscheidungsmöglichkeiten gestellt werden.
Erst dann kann mE das Maß an Schuld zugeschrieben werden.
Verantwortliche sind
- jeder Einzelne
als Träger eines Gewissens, mit Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten und
- die Gemeinschaft
mit ihren Normen gebenden(Moral, Recht) und vermittelnden(Pädagogik, Rechtsprechung) Einrichtungen.
Schuldige sind mE, die sich in Möglichkeit zu Alternativen für Handlungen entscheiden, die im unmittelbaren Ergebnis gegen die geltenden Normen verstoßen.
Wie ich in meinem Erstbeitrag schon äußerte, sind mE ALLE vorgenannten Stellen verantwortlich und Schuld am Elternstreit und am Mord. In welchem Maße, das müßte sehr genau beleuchtet werden und reicht vermutlich weit in die Vitae der Mutter (Alki) und des anderen Elternteils (betreuend) und die jeweiligen gesellschaftlichen Umstände zurück.
Ein deutliches Gewicht schreibe ich in diesem Familienbereich Gesetzgeber, Ämtern und Gerichten zu, die in ihren Verantwortungsbereichen schudhaft versagen.
Damit sehe ich die Eltern als Personen(z.B. Alk), in ihrer erzieherischen Funktionen und das mordende Kind NICHT aus ihren persönlichen Verantwortungen(im Regelungsbereich) entlassen und damit von persönlicher Schuld(im Ergebnis) befreit.
Ich denke, es ist niemandem geholfen, wenn wir uns auf hier persönlich beharken, statt nach Lösungen auf persönlicher und gesellschaftlicher Ebene zu suchen, um - den Kreis schließend - ...
Elternstreit zu minimieren und Gewaltexzesse zu vermeiden.
DAZU würde ich hier gern mehr lesen.
S.
Elternstreit und Mord.
Die Antworten auf die Frage, ob und wie Streit und Mord hätten verhindert werden können, sind mE breit und vielschichtig und müssen verschiedenen Akteuren(Verantwortlichen) in verschiedenen Verantwortungsbereichen zu ihren jeweiligen Entscheidungsmöglichkeiten gestellt werden.
Erst dann kann mE das Maß an Schuld zugeschrieben werden.
Verantwortliche sind
- jeder Einzelne
als Träger eines Gewissens, mit Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten und
- die Gemeinschaft
mit ihren Normen gebenden(Moral, Recht) und vermittelnden(Pädagogik, Rechtsprechung) Einrichtungen.
Schuldige sind mE, die sich in Möglichkeit zu Alternativen für Handlungen entscheiden, die im unmittelbaren Ergebnis gegen die geltenden Normen verstoßen.
Wie ich in meinem Erstbeitrag schon äußerte, sind mE ALLE vorgenannten Stellen verantwortlich und Schuld am Elternstreit und am Mord. In welchem Maße, das müßte sehr genau beleuchtet werden und reicht vermutlich weit in die Vitae der Mutter (Alki) und des anderen Elternteils (betreuend) und die jeweiligen gesellschaftlichen Umstände zurück.
Ein deutliches Gewicht schreibe ich in diesem Familienbereich Gesetzgeber, Ämtern und Gerichten zu, die in ihren Verantwortungsbereichen schudhaft versagen.
Damit sehe ich die Eltern als Personen(z.B. Alk), in ihrer erzieherischen Funktionen und das mordende Kind NICHT aus ihren persönlichen Verantwortungen(im Regelungsbereich) entlassen und damit von persönlicher Schuld(im Ergebnis) befreit.
Ich denke, es ist niemandem geholfen, wenn wir uns auf hier persönlich beharken, statt nach Lösungen auf persönlicher und gesellschaftlicher Ebene zu suchen, um - den Kreis schließend - ...
Elternstreit zu minimieren und Gewaltexzesse zu vermeiden.
DAZU würde ich hier gern mehr lesen.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.