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Begrenzung Pfändungen
#2
(23-08-2015, 15:28)Schell schrieb: hochstrittiges Scheidungsverfahren, seit Jahren umgangsverweigernde Mutter mit vermögenden Eltern und schwerer Borderlinestörung, aber alleinigem Sorgerecht, PAS bei zwei Kindern im Jugendlichenalter.

Uff. Nicht ironisch gemeint: Dann ist es schon ein Erfolg, dass du dich noch nicht umgebracht hast.

Ja, Insolvenz im EU-Ausland geht nach den Regeln dort und MUSS in Deutschland anerkannt werden. Legst du also in einem Land eine Insolvenz hin, die Unterhaltsschulden beinhaltet, dann muss das in Deutschland anerkannt werden, umgekehrt leider auch: In vielen Staaten gibt es Schulden, die bei einer Insolvenz aussen vor bleiben, die bleiben einem dann auch in Deutschland.

Der Weg ist nicht so einfach, zum Beispiel muss man auch wirklich im Land leben, in dem man die Insolvenz beantragt. Besonders in Frankreich wird recht intensiv recherchiert, ob du auch da ist. Ein WG-Zimmer in Strassburg anmieten und tatsächlich woanders sein klappt nicht. Nachdem das früher Viele so gemacht haben, wurde das strenger.

Auch die Insolvenzfolgen sind nicht so einfach wie es den Anschein hat. Man fängt eigentlich nicht wieder von Null an und die Schulden sind eigentlich nicht weg, bei ihnen ist nur das Recht erloschen, sie einzutreiben. Speziell Schulden beim Staat haben aber einen sehr langen Schwanz, falls du nach Insolvenz jemals wieder ein Steuerguthaben bekommen würdest, wird das einkassiert. Das zählt als freiwillige Rückzahlung.

Die Grosseltern zählen nirgends mit. Und wenn sie den Kindern was geben, zählt das als freiwillige Leistung Dritter, unterhaltsirrelevant. Anders wenn deine dir was gebenr, das kann rücksichtslos abkassiert werden.
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Begrenzung Pfändungen - von Schell - 23-08-2015, 15:28
RE: Begrenzung Pfändungen - von p__ - 23-08-2015, 15:47
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