23-08-2015, 21:27
Die (Nicht)Zustimmung der Mutter zur Prozessführungsbefugnis für das Kind hättest du inzwischen schon längst klären können.
Dazu wurde hier im Forum ja schon einiges geschrieben.
Ich würde das Gericht um Fristverlängerung bitten, um das schriftliche Einverständnis der mitsorgeberechtigen Mutter einzuholen
und um Ruhendstellung des Verfahrens bitten, falls die Zustimmung der Mutter nur mit einer familiengerichtlichen Entscheidung zu
erlangen wäre (§1628 BGB). Wenn Ex sich weiter weigert, mußt du ggf. auch noch eine eA vor dem Familiengericht anstoßen und
das alleinige Sorgerecht für die Beantragung von Sozialleistungen (für das laufende Verfahren vor dem SG) einfordern, bzw. ersatzweise die Zustimmung der Mutter per Gerichtsentscheidung ersetzen zu lassen. Darauf läuft es ja offentsichtlich sowieso hinaus.
Näheres dazu hier:
http://www.ra-baertschi.de/aktuelle-urte...-zustimmen
http://umgangs.blogspot.de/2010/06/sorge...ungen.html
Fahrkostenpauschale ist Einkommen nach §11 Abs. 1 SGB II. Dafür kannst du die tatsächlichen Fahrtkosten/Betriebskosten absetzen und das kann, wenn diese insgesamt höher sind, als der Freibetrag nach §11b für Arbeitseinkommen beziffert ist, zu höheren Absetzbeträgen führen.
Auch das SG Detmold war jüngst der Meinung, das eine Pauschale ohne Fahrtkostennachweis Einkommen wäre.
Quelle: http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2...t-als.html
Dazu wurde hier im Forum ja schon einiges geschrieben.
Ich würde das Gericht um Fristverlängerung bitten, um das schriftliche Einverständnis der mitsorgeberechtigen Mutter einzuholen
und um Ruhendstellung des Verfahrens bitten, falls die Zustimmung der Mutter nur mit einer familiengerichtlichen Entscheidung zu
erlangen wäre (§1628 BGB). Wenn Ex sich weiter weigert, mußt du ggf. auch noch eine eA vor dem Familiengericht anstoßen und
das alleinige Sorgerecht für die Beantragung von Sozialleistungen (für das laufende Verfahren vor dem SG) einfordern, bzw. ersatzweise die Zustimmung der Mutter per Gerichtsentscheidung ersetzen zu lassen. Darauf läuft es ja offentsichtlich sowieso hinaus.
Näheres dazu hier:
http://www.ra-baertschi.de/aktuelle-urte...-zustimmen
http://umgangs.blogspot.de/2010/06/sorge...ungen.html
Fahrkostenpauschale ist Einkommen nach §11 Abs. 1 SGB II. Dafür kannst du die tatsächlichen Fahrtkosten/Betriebskosten absetzen und das kann, wenn diese insgesamt höher sind, als der Freibetrag nach §11b für Arbeitseinkommen beziffert ist, zu höheren Absetzbeträgen führen.
Auch das SG Detmold war jüngst der Meinung, das eine Pauschale ohne Fahrtkostennachweis Einkommen wäre.
Zitat:Hätte der Arbeitgeber der Klägerin vorab zum Betanken eines Firmenwagens Geld gegeben, wäre dieses ebenfalls nicht als Einkommen im Sinne des SGB II angerechnet worden. Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn der Arbeitgeber für die Fahrtkosten monatliche Pauschalen zahlt, ohne einen Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten zu verlangen.
Quelle: http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2...t-als.html
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater