23-08-2015, 21:59
Die Sache ist gelaufen. Anträge zurück ziehen. Das Gericht sucht hier schon ganz angestrengt nach Gründen, den Antrag ohne viel Arbeit ablehnen zu können. Das Verfahren dauert auch schon so lange, dass man beruhigt davon ausgehen kann, dass das Gericht nicht die geringste Absicht hat, dem Antrag statt zu geben. Alle notwendigen Informationen kann das Gericht der Leistungsakte entnehmen.
In einem EA-Verfahren bzgl. Leistungen zum Umgang ständig Fristverlängerungen zu beantragen, währenddessen der Umgang weiter läuft(!!!) ist mehr als albern. Damit macht man sich nur zum Affen und verbrennt sich für die Zukunft.
Abbrechen und das nächste Mal mit kompetenter Begleitung einen neuen Versuch wagen. Hier läuft so viel schief und ist schon von Anfang an schief gelaufen, dass man die Analyse nicht in ein paar Sätzen unterbringen kann.
In einem EA-Verfahren bzgl. Leistungen zum Umgang ständig Fristverlängerungen zu beantragen, währenddessen der Umgang weiter läuft(!!!) ist mehr als albern. Damit macht man sich nur zum Affen und verbrennt sich für die Zukunft.
Abbrechen und das nächste Mal mit kompetenter Begleitung einen neuen Versuch wagen. Hier läuft so viel schief und ist schon von Anfang an schief gelaufen, dass man die Analyse nicht in ein paar Sätzen unterbringen kann.