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Begrenzung Pfändungen
#3
Pfändbare Gegenstände die sich bei dir befinden solltest du nachweislich von jemanden anderen geborgt bekommen haben.
Ideal ist wenn du gar nix besitz und eine möbilierte Wohnung, mit Radio, TV, Laptop, Auto usw. von jemanden mietest.
Wenn du das so machen willst solltest zu frühzeitig entsprechende Belege erzeugen und griffbereit abheften.

Allerdings kann ich mir vorstellen, dass bei einer zu günstigen Mietung da irgend ein gegen dich auslegbarer geldwerter Vorteil hervor gezaubert wird. Soo ist zumindest meine Befürchtung. Gelesen habe ich bisher noch nichts in dieser Richtung.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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Begrenzung Pfändungen - von Schell - 23-08-2015, 15:28
RE: Begrenzung Pfändungen - von p__ - 23-08-2015, 15:47
RE: Begrenzung Pfändungen - von Bruno - 24-08-2015, 00:03
RE: Begrenzung Pfändungen - von Paabel - 24-08-2015, 00:04
RE: Begrenzung Pfändungen - von Nappo - 24-08-2015, 12:50
RE: Begrenzung Pfändungen - von p__ - 24-08-2015, 13:24
RE: Begrenzung Pfändungen - von Schell - 24-08-2015, 16:38
RE: Begrenzung Pfändungen - von Schell - 11-11-2015, 08:59

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