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Begrenzung Pfändungen
#5
(24-08-2015, 00:04)Paabel schrieb: Inwiefern haften Eltern eines Unterhaltspflichtigen mit Rente und Vermögen, wenn der Unterhaltspflichtige Vater nicht mehr zahlen kann oder will, weil die Mutter den Umgang boykottiert? Für Kind und Betreuungsunterhalt nach §1615L?

Soviel ich weiß erstmal gar nicht, und Unterhalt hat niemals nie nicht etwas mit Umgang zu tun.

Was mich immer wieder wundert ist das die eigenen Ärtzte hervorragend sind, die der anderen Seite aber nichts taugen, oder wie hier "Kinderschänder"? Kann mir das mal jemand erklären?

Wenn du das Haus verkauft hast und der Staat kommt an und will Geld von dir musst du darlegen können wo dieses geblieben ist. Einfach zu sagen es ist futsch wird nicht reichen. Ich glaube bei einer Insolvenz musst du eh die Kontoauszüge aus dem letzten halben Jahr vorlegen. Und soviel ich weiß werden die Unterhaltsschulden durch eine PI nicht getilgt, schon gar nicht wenn diese im Ausland erfolgte.

Warum hat die Mutter das alleinige Sorgerecht? So einfach kann man es dir gar nicht entzogen haben? Was hast du gegen die Umgangsboykotte unternommen? Ist der Umgang gerichtlich festgelegt und wenn nein, warum nicht?
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Begrenzung Pfändungen - von Schell - 23-08-2015, 15:28
RE: Begrenzung Pfändungen - von p__ - 23-08-2015, 15:47
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