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Verwirkung Rückständiger titulierte Kindesunterhalt?
#1
Hallo zusammen,

die Überschrift sagt schon, welche Frage ich habe. Und zwar verwirkt rückständiger Unterhalt, der auch tituliert ist?

Kurze Zusammenfassung zum Hintergrund:
Ich habe damals im Jahr 2005 (Kind fast 2 Jahre alt) den Jugendamtstitel unterschrieben. Dynamisch und unbefristet. Ich war noch jung und habe mich von meinen Eltern beraten lassen. Was sich doch als großer Fehler rausgestellt hat. Aber das soll jetzt hier nicht das größte Problem sein.
Ich habe zu der Zeit gearbeitet und auch immer den titulierten Unterhalt bezahlt. Kurze Zeit später wurde ich arbeitslos.
Mir wurde aufgrund der Arbeitslosigkeit ein Vollstreckungsverzicht ausgesprochen.
Dies dauerte von 09/2006 - 09/2008 an. In der Zeit habe ich aber 100,- € Unterhalt bezahlt.
Anschließend habe ich eine neue Ausbildung angefangen. Auch da ein Vollstreckungsverzicht bekommen und keinen Unterhalt bezahlt. Das ging bis 08/2011.
Seitdem zahle ich den vollen Unterhalt.
2012 sollte ich einen neuen Titel unterschreiben. Ich habe diesen aber bei einem Notar gemacht. Befristet bis zum 18. Lebensjahr.
Das JA bezieht sich seit diesem Zeitpunkt bei allen Schreiben auf meinen neuen Titel.
Letztes Jahr habe ich mich mehrmals beim JA über die Sachbearbeiterin beschwert und bekam nur ein Antwortschreiben mit dem Vermerk, dass ich noch fast 5000,- € rückständigen Unterhalt offen habe. Das war im Oktober 2014.
Letzte Woche kam, aufgrund der Änderung der Düsseldorfer Tabelle, das Standardschreiben mit dem neuen Zahlbetrag und gleich die Rückforderung in monatlichen Raten.

Und hier fangen meine Probleme an.
Ich war bei einem Anwalt mich beraten lassen, aber ich glaube, der war nicht wirklich auf meiner Seite und hat sich nur rumgedruckst und auch keine rechtlichen Aussagen getroffen.
Deswegen bin ich hier gelandet. ;-)

Ich weiß nicht was ich machen soll.

- Die Forderung bezahlen und den alten Titel zurückfordern. Denn aus diesem beruht ja die Forderung?
- Eine genaue Aufstellung fordern, worauf sich die Forderung bezieht? Denn nach meines Wissens ist der angehäufte Unterhalt in der Zeit meiner Ausbildung und Arbeitslosigkeit höher als diese 5000,- € Nicht, dass die akribisch suchen und doch noch mehr finden.
- Wie sieht das mit der Verwirkung / Verjährung aus? Da habe ich ein paar Aussagen gefunden, aber ich blicke es nicht. Kann die Verwirkung greifen, oder tut sie es nicht?

Viele Grüße
P.S. Danke dass es euch gibt und sche..., dass ich euch erst jetzt gefunden habe.
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Verwirkung Rückständiger titulierte Kindesunterhalt? - von Joneson - 24-08-2015, 12:40

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