24-08-2015, 14:15
Und?
Warst du wegen EA beim Familiengericht? Hast du sie erhalten?
Falls "noch" nicht, dann musst du SG bitten, in der Sache abzuwarten, bis fam.gerichtliche Entscheidung vorliegt.
Warst du wegen EA beim Familiengericht? Hast du sie erhalten?
Falls "noch" nicht, dann musst du SG bitten, in der Sache abzuwarten, bis fam.gerichtliche Entscheidung vorliegt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #