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Verwirkung Rückständiger titulierte Kindesunterhalt?
#4
Verwirkung kommt vor Verjährung...wird auch so gut wie nie erwähnt von der UHVstelle/Jugendamt. Richlinie lt. BGH 1 Jahr untätigkeit...aber es kommt auf den Zeit bzw. Umstandmoment an.

Leider muss ich Dir mitteilen das ich die Verwirkung bei Dir nicht sehe...Du hast Teilzahlungen geleistet und das Jugendamt ist dir entgegen gekommen...Bin mir aber nicht sicher!

Habe gerade das gleiche Problem und der Unterhaltsvorschusskasse per sicherem Schreiben erklärt das ich die Unterhaltsschulden als Verwirkt ansehe.

So eine § 170er Verhandlung kann auch sein gutes Haben...da kommen dann plötzlich Tatsachen ans Licht wo man nie mit gerechnet hat....
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RE: Verwirkung Rückständiger titulierte Kindesunterhalt? - von Arminius - 24-08-2015, 15:33

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