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Verwirkung Rückständiger titulierte Kindesunterhalt?
#5
schonmal Danke für die Antworten.
Nach dem was ich bisher gelesen habe, ist der Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen, wo ich auch schon die Raten bezahlt habe. Für die Zeit meiner zweiten Ausbildung, wo mir ein Vollstreckungsverzicht zugesprochen wurde, wurde ja auch nichts bezahlt. Aber ich muss sagen, dass ich heute morgen das erste Mal von der Verwirkung von Tituliertem Unterhalt gehört habe.
Aber Verständnis von Rechtsprechung und Rechtsprechung ist wieder was anderes.

Aber mal was Off-Topic:
Kann mir jemand einen "Unterhaltspflichtigen zugewandten" Anwalt im Ruhrgebiet enpfehlen?
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RE: Verwirkung Rückständiger titulierte Kindesunterhalt? - von Joneson - 24-08-2015, 18:37

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