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Verwirkung Rückständiger titulierte Kindesunterhalt?
#6
Verwirkt sind die Schulden, wenn sie nicht jährlich eingefordert wurden? Stimmt das? Dann müsste das eigentlich schon gelten beim TO. Teilzahlungen ändern ja nichts daran, dass der Gläubiger seine Forderungen jährlich erneuern muss, oder?
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RE: Verwirkung Rückständiger titulierte Kindesunterhalt? - von zeitgenosse - 24-08-2015, 18:38

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