24-08-2015, 19:03
Verwirkung ist komplexer, darüber klären diverse Threads im Forum auf. Vorliegend wird keine Verwirkung in Frage kommen. Der alte Jugendamts-Trick mit dem Vollstreckungsverzicht und den gelegentlichen Erinnerungen an den Schuldenstand ist optimal. Für das Jugendamt.