Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verwirkung Rückständiger titulierte Kindesunterhalt?
#8
(24-08-2015, 18:38)zeitgenosse schrieb: Verwirkt sind die Schulden, wenn sie nicht jährlich eingefordert wurden? Stimmt das? Dann müsste das eigentlich schon gelten beim TO. Teilzahlungen ändern ja nichts daran, dass der Gläubiger seine Forderungen jährlich erneuern muss, oder?

Nein...Das bedeutet das der Gläubiger de facto überhaupt nix gemacht hat ! Der Gläubiger hat aber Teilzahlungen geleistet...damit hat er die Schulden anerkannt.

Desweiteren hat der Gläubiger (UHV) ein Vollstreckungsverzicht erklärt...

Als Bsp. bei mir hat die UHV fast 2 Jahre nichts gemacht...die haben nichtmal gewusst das es einen Titel gab und ich wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt wurde !

...die UHVKasse war von der Einladung der STA völlig überrascht !...und dann ging das Drama los

...um das mit den Worten eines von mir sehr geschätzten Forumsmitglieds auszudrücken...DAS IST AUSBAUFÄHIG !
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Verwirkung Rückständiger titulierte Kindesunterhalt? - von Arminius - 24-08-2015, 19:33

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste