25-08-2015, 15:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-08-2015, 15:18 von Absurdistan.)
So, gestern beim Amtsgericht gewesen wegen Pfändung und beim Arbeitgeber. Alles wichtige bekommen. Das Problem mit dem Reisekostenersatz kennen die schon. Nach deren Erfahrung komme ich damit durch.
Heute beim Amtsgericht gwesen und die Vertretungsbefugnis vor dem Sozialgericht beantragt nach § 1628 bgb.
War gar nicht so einfach, weil die Dame von der Antragsannahme völlig verdutzt war, und vehement behauptete so etwas würde nicht gehen. Irgendwann hatte ich sie so weit das sie im BGB nachschaut. Dann lief es einigermassen.
Noch mal beim Sozialgericht angerufen ob die Fristverlängerung tatsachlich bis Freitag gilt, und ok bekommen. Also Freitag wird Stellungnahme abgegeben mit Vermerk das ich dabei bei bin die Vertretungsbefugnis zu klären.
lg
Heute beim Amtsgericht gwesen und die Vertretungsbefugnis vor dem Sozialgericht beantragt nach § 1628 bgb.
War gar nicht so einfach, weil die Dame von der Antragsannahme völlig verdutzt war, und vehement behauptete so etwas würde nicht gehen. Irgendwann hatte ich sie so weit das sie im BGB nachschaut. Dann lief es einigermassen.
Noch mal beim Sozialgericht angerufen ob die Fristverlängerung tatsachlich bis Freitag gilt, und ok bekommen. Also Freitag wird Stellungnahme abgegeben mit Vermerk das ich dabei bei bin die Vertretungsbefugnis zu klären.
lg