27-08-2015, 11:06
(27-08-2015, 10:03)Skipper schrieb: Damit könnte der Anordnungsgrund im Eilverfahren am SG und vielleicht auch am FG passé sein.
Ja könnte. Mal abwarten, ob das Gericht das auch so sieht. In meinem Fall hat das z. B. niemand hinterfragt und
das Gericht hat 8 Wochen gebraucht, um die vorläufige Entscheidung rauszuhauen.
(27-08-2015, 10:03)Skipper schrieb: Statt dessen läßt Du Dir die Frist am Freitag auch noch bestätigen, obwohl Dir in dem Moment völlig klar ist, daß Du diese Frist nicht einhalten kannst, Du drei Tage vorher beim FG warst.
Er hat doch schon geschrieben, das er bis Freitag dem SG mitzuteilen gedenkt, das er diesbezgl. aktiv geworden ist.
Das hier eine Entscheidung durch das FamG nicht herbeigezaubert wird, wird das SG dann auch wissen.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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