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JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis
#91
ST,

man sollte hier nicht abwarten, um dann nach Wochen feszustellen, daß Anträge und Realitäten unpassend waren und gesehen werden, sondern von vornherein die Chancen auf erfolgreiche Anträge erhöhen.

Gerade in sozialgerichtlichen Verfahren zeigt sich immer wieder, und darauf weisen auch die Fachanwälte stets hin, daß Anspruchsgrundlagen und vor allem Anordnungsgründe sorgfältig dargestellt werden müssen und NICHT durch Verzögerungen oder durch kontraindiziertes Verhalten unter- bzw. überlaufen werden.

Es reicht hier mE nicht, darauf hinzuweisen, daß 'man die Vertretungsbefugnis klären werde'.
Wenn die vorliegt, dann hat sich der Gegenstand des aktuellen Eilverfahren vermutlich erledigt.

Spätestens beim nächsten Umgnag, den Abs angeblich wieder nicht wahrnehmen kann, geht das dann wieder von vorn los.  

Sozialgerichte ertrinken regelrecht in der Klageflut. Logisch, daß die jede Gelegenheit nutzen werden, zweifelhafte Klagen abzubügeln und sich eilig nur noch mit tatsächlichen Notfällen befassen.

Wenn Umgang mal mangels Leistung des JC ausfällt, ist das für die kein Notfall. Zumal es auch das Grundsicherungsamt gibt, das mit Auffangsvorschriften (hier für das Kind) einspringen und Not lindern könnte.       

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis - von Skipper - 27-08-2015, 11:41

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