27-08-2015, 16:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-08-2015, 17:00 von Absurdistan.)
komm du doch mal runter Skipper.
Wo reagiert das Sozialgericht aufgrund meiner angeblich zögerlichen Haltung angefressen.
Du machst Panik und wirfst mir vor mich nicht auf jedes Horrorscenario vorbereitet zu haben was eventuell passieren könnte.Die Aufforderung des SG kam ganz zum Schluss als alle Stellungnahmen abgegeben wurden und beide Parteien nochmals sich schriftlich geäußert haben, das es nichts mehr zu sagen gibt.
Ausserdem hat das Gericht mit Kenntnis der Akte und der Sorgerechtsverhältnisse geschrieben das es davon ausgeht das ich berechtigt bin Leistungen zu erstreiten. Davon ausgehend hätte ich also rein Vorsoglich nach § 1628 die alleinige Sorge beantragen sollen?
Ich habe nunmal auch andere Probleme. Das JC fragt mich jetzt z.B. warum mein Gehalt gepfändet wird. Nun ja, das wird gepfändet weil ich den berücksichtigten Unterhalt nicht überwiesen habe, weil ich das für die noch nicht ausgzahlten Umgangs und Fahrtkosten verwendet habe.
,Alleine die Betriebskostenabrechnung beläuft sich auf 1500 Euro. Die ich nicht erstattet bekomme weil ich im Juli angeblich knapp keine Leistungen bekommen habe. Bei der Masse an Fehlern der JC könnte ich beantragen mir die alleinige Sorge für Sozialgerichtsverfahren für die nächsten 15 Jahre zu übertragen.
Ach so, den laufenden Unterhalt habe ich natürlich bezahlt. Es geht um 450 Euro Rückstand aus der Zeit wo ich krank war.
Wo reagiert das Sozialgericht aufgrund meiner angeblich zögerlichen Haltung angefressen.
Du machst Panik und wirfst mir vor mich nicht auf jedes Horrorscenario vorbereitet zu haben was eventuell passieren könnte.Die Aufforderung des SG kam ganz zum Schluss als alle Stellungnahmen abgegeben wurden und beide Parteien nochmals sich schriftlich geäußert haben, das es nichts mehr zu sagen gibt.
Ausserdem hat das Gericht mit Kenntnis der Akte und der Sorgerechtsverhältnisse geschrieben das es davon ausgeht das ich berechtigt bin Leistungen zu erstreiten. Davon ausgehend hätte ich also rein Vorsoglich nach § 1628 die alleinige Sorge beantragen sollen?
Ich habe nunmal auch andere Probleme. Das JC fragt mich jetzt z.B. warum mein Gehalt gepfändet wird. Nun ja, das wird gepfändet weil ich den berücksichtigten Unterhalt nicht überwiesen habe, weil ich das für die noch nicht ausgzahlten Umgangs und Fahrtkosten verwendet habe.
,Alleine die Betriebskostenabrechnung beläuft sich auf 1500 Euro. Die ich nicht erstattet bekomme weil ich im Juli angeblich knapp keine Leistungen bekommen habe. Bei der Masse an Fehlern der JC könnte ich beantragen mir die alleinige Sorge für Sozialgerichtsverfahren für die nächsten 15 Jahre zu übertragen.
Ach so, den laufenden Unterhalt habe ich natürlich bezahlt. Es geht um 450 Euro Rückstand aus der Zeit wo ich krank war.