Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
SG D'Dorf S 12 AS 537/15 ER: Kindesunterhalt keine "bereiten" Mittel in temp. BG
#9
Wie ich soeben erfahre, hat das Jugendamt den Antrag des Sozialgerichts D'Dorf auf Abzweigung von dem
Unterhaltsvorschuß mit einem Dreizeiler abgelehnt (war m. E. zu erwarten). Geld bekommt nur die empfangsberechtigte Mutter.
Keine Kürzung des Barunterhalts bei Umgangswahrnehmung.
Eine andere Betrachtung ergäbe sich allenfalls bei hälftiger Betreuung, was vorliegend nicht der Fall ist.
Ganz der BGH. Einer betreut, der andere zahlt.
Jetzt kann man für den Steuerzahler nur hoffen, daß das JC endlich einlenkt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: SG D'Dorf S 12 AS 537/15 ER: Kindesunterhalt keine "bereiten" Mittel in ... - von Sixteen Tons - 27-08-2015, 20:57

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Stuttgart 3.8.17: Keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit für Kindesunterhalt p__ 2 6.545 21-12-2017, 14:57
Letzter Beitrag: p__
  LSG SH, L 3 AS 119/11, 2009 : UV ist kein "bereites Mittel" zu Umgangszeiten Sixteen Tons 0 3.259 16-06-2014, 11:00
Letzter Beitrag: Sixteen Tons

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste