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LSG NDS-Bremen, L 7 AS 1031/13 - Kind erhält jeweils nur anteilig Leistungen
#4
(31-08-2015, 16:05)raid schrieb: Vereinfacht gesagt bedeutet das also, dass man der Mutter nicht einfach was abziehen kann, nur weil das Kind ohne Leistungsanspruch in ihrer WG lebt, hingegen aber in der BG des Vaters Leistungen erhält.

Jein. Das Gericht möchte eigentlich schon was abziehen, kann es aber nicht, weil es nicht verwaltungspraktikabel wäre. Diesen (Damm)Bruch zwischen Unterhalts- und Sozialrecht wollte das LSG hier eben nicht einleiten. Das Jobcenter hat es dem Gericht aber auch einfach gemacht und gemeint, das es keine Zeit und Lust hätte, zivilrechtliche Unterhaltsansprüche gegen die Mutter zu verfolgen. Aber das Ergebnis der Entscheidung hast du schon richtig wiedergegeben.

(31-08-2015, 16:05)raid schrieb: Dass man nun tatsächlich als allerletzte Möglichkeit hergeht und dem Umgangselternteil lediglich einen Mehrbedarf zubilligt anstatt Regelleistung für's Kind, glaube ich nicht. Wobeis jetzt wegen der (sowieso) 12 Stundenregel auch gar nicht so abwegig und von Nachteil wäre.

Das ist eigentlich nur für den Fall gedacht gewesen, daß ein Kind durch die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, welches es nur im Haushalt des Betreuungselternteils hat, beim Umgangselternteil eben nicht mehr bedürftig wäre. Ergo keine BG und keine Leistungen dort. Das wollte das LSG vor den Regelungen des Grundgesetzes vermeiden. Ich finde es aber durchaus erwähnenswert, das sich wenigstens noch einige Leute darüber einen Kopf machen, das wir eine Verfassung haben.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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