02-09-2015, 13:30
Schwere Fehler hat der Vater da gemacht, die dringend korrigiert werden müssen. Offenbar besteht dem Volljährigen gegenüber überhaupt keine Unterhaltspflicht mehr. Besucht keine Schule, macht keine Ausbildung -> kein Unterhalt. Falls noch ein Alttitel besteht, muss der weg. Sogar noch mehr Unterhalt zahlen? Auf keinen Fall.
Das muss er VOR einer eventuellen Insolvenz festmachen. Und selbst wenn der Sohn eine Ausbildung macht die nichts einbringt, dann ist er nur noch auf einem niedrigen Rang, Selbstbehalt der Eltern steigt.
Das muss er VOR einer eventuellen Insolvenz festmachen. Und selbst wenn der Sohn eine Ausbildung macht die nichts einbringt, dann ist er nur noch auf einem niedrigen Rang, Selbstbehalt der Eltern steigt.