02-09-2015, 19:02
(02-09-2015, 15:43)p__ schrieb:(02-09-2015, 15:11)Sixteen Tons schrieb: Kind lebt wohl noch bei KM.Ändert nichts an der weggefallenen Unterhaltspflicht. Auch eine Behinderung heisst nicht automatisch, dass nun weitergezahlt werden muss.
Das ist korrekt, habe einen Vater betreut dessen volljähriges Kind (mittlerweile) 100% behindert ist aber eine Ausbildung gemacht hat und arbeitet.
Vater und Mutter wurden überprüft bezüglich des Einkommens, Kindergeld musste an die Tochter ausgezahlt werden, der Vater musste bis Ende der Ausbildung erheblich weniger zahlen, der alte Titel musste herausgegeben werden an ihn.
Jobcenter übernahm Wohnung etc., Eltern wurden nochmals durch JC überprüft, die Belastung blieb gleich für den Vater (185€) bis Ende Ausbildung. KM wurde auch herangezogen zum Barunterhalt.