03-09-2015, 09:31
Die Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten. 320 EUR sind eigentlich korrekt, aber in einem Anfall von alles überstrahlendem Grössenwahn meint der Justizminister und die Düsseldorfer Richterclique, den Unterhaltspflichtigen die Kindergelderhöhung stehlen zu können. Du findest den Satz auch in der Düsseldorfer Tabelle:
"Bei der Anwendung des § 1612 b Abs. 1 BGB ist für die Zeit bis zum 31.Dezember 2015 weiterhin Kindergeld von monatlich 184 EUR für erste und zweite Kinder, 190 EUR für dritte Kinder und 215 EUR für das vierte und jedes weitere Kind maßgeblich."
Das ist wie so vieles schlicht rechtswidrig. Und völlig abgedreht. Die Junta vermeint, einfach per Befehl Gesetze für unanwendbar zu erklären. Probier das mal bei deiner Steuererklärung, dann weisst du was solcher rechtswidriger Grössenwahn normalerweise für Folgen hat.
Belasse es bei 320 EUR. Sollen sie doch klagen, schon wegen der sagenhaften 24 EUR Streitwert wird das lustig.
"Bei der Anwendung des § 1612 b Abs. 1 BGB ist für die Zeit bis zum 31.Dezember 2015 weiterhin Kindergeld von monatlich 184 EUR für erste und zweite Kinder, 190 EUR für dritte Kinder und 215 EUR für das vierte und jedes weitere Kind maßgeblich."
Das ist wie so vieles schlicht rechtswidrig. Und völlig abgedreht. Die Junta vermeint, einfach per Befehl Gesetze für unanwendbar zu erklären. Probier das mal bei deiner Steuererklärung, dann weisst du was solcher rechtswidriger Grössenwahn normalerweise für Folgen hat.
Belasse es bei 320 EUR. Sollen sie doch klagen, schon wegen der sagenhaften 24 EUR Streitwert wird das lustig.