03-09-2015, 11:30
An meine "Beiständin":
Sehr geehrte Frau XXX,
sicherlich können Sie sich an das o.g. Umgangsverfahren noch erinnern, in dem Sie als Verfahrensbeiständin bestellt wurden.
Nachdem ich heute während meiner Arbeit mein E-Mail Postfach durcharbeitete, fiel mir die letzte E-Mail meiner Tochter X noch einmal „in die Hände“.
Letztendlich und obwohl das Verfahren abgeschlossen ist, möchte ich Ihnen den Wortlaut meiner Tochter nicht vorenthalten.
Ich nehme bewusst und der Kürze halber, nicht mehr Bezug auf mein umfangreiches Schreiben an das Gericht aus dem März 2015, sondern nur auf das Ergebnis Ihrer Arbeit.
Als die sog. Mutter, Frau X, sich seinerzeit weigerte, selbst den für sie durchaus machbaren Vergleich des Gerichtes umzusetzen und neue E-Mail Adressen der Kinder einzurichten boykottierte, kontaktierten Sie meine Töchter per Telefon, da ich das im Vergleich festgehaltene und angedrohte Ordnungsgeld zu beantragen gedachte.
Das Ergebnis des Telefonats können Sie der E-Mail meiner Tochter entnehmen.
So sieht also professionelle Arbeit aus? Erlauben Sie mir die folgende Frage:
„Klatschen Sie eigentlich, gemeinsam mit Jugendamt und Co ab“, wenn Sie es geschafft haben, einen weiteren Vater „entsorgt“ zu haben?
Ich schenke Ihnen heute mein im Frühjahr erschienenes und glücklicherweise einigermaßen erfolgreiches Buch. Bücher haben ja den Vorteil, das man sie nicht lesen muss. Auch wenn man es vielleicht sollte.
Trotzdem möchte ich Ihnen danken. Die „Arbeit“ des Jugendamtes und Ihr Zutun haben mich damals nochmals bestärkt, auch hier in X in Zusammenarbeit mit „Vätervereinen“ das Coaching für „Trennungsväter“ einzuführen, um der Väterdiskriminierung und der hiesigen höchst zweifelhaften Arbeitsweise entgegen zu treten. Dafür sage ich Ihnen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau XXX,
sicherlich können Sie sich an das o.g. Umgangsverfahren noch erinnern, in dem Sie als Verfahrensbeiständin bestellt wurden.
Nachdem ich heute während meiner Arbeit mein E-Mail Postfach durcharbeitete, fiel mir die letzte E-Mail meiner Tochter X noch einmal „in die Hände“.
Letztendlich und obwohl das Verfahren abgeschlossen ist, möchte ich Ihnen den Wortlaut meiner Tochter nicht vorenthalten.
Ich nehme bewusst und der Kürze halber, nicht mehr Bezug auf mein umfangreiches Schreiben an das Gericht aus dem März 2015, sondern nur auf das Ergebnis Ihrer Arbeit.
Als die sog. Mutter, Frau X, sich seinerzeit weigerte, selbst den für sie durchaus machbaren Vergleich des Gerichtes umzusetzen und neue E-Mail Adressen der Kinder einzurichten boykottierte, kontaktierten Sie meine Töchter per Telefon, da ich das im Vergleich festgehaltene und angedrohte Ordnungsgeld zu beantragen gedachte.
Das Ergebnis des Telefonats können Sie der E-Mail meiner Tochter entnehmen.
So sieht also professionelle Arbeit aus? Erlauben Sie mir die folgende Frage:
„Klatschen Sie eigentlich, gemeinsam mit Jugendamt und Co ab“, wenn Sie es geschafft haben, einen weiteren Vater „entsorgt“ zu haben?
Ich schenke Ihnen heute mein im Frühjahr erschienenes und glücklicherweise einigermaßen erfolgreiches Buch. Bücher haben ja den Vorteil, das man sie nicht lesen muss. Auch wenn man es vielleicht sollte.
Trotzdem möchte ich Ihnen danken. Die „Arbeit“ des Jugendamtes und Ihr Zutun haben mich damals nochmals bestärkt, auch hier in X in Zusammenarbeit mit „Vätervereinen“ das Coaching für „Trennungsväter“ einzuführen, um der Väterdiskriminierung und der hiesigen höchst zweifelhaften Arbeitsweise entgegen zu treten. Dafür sage ich Ihnen Dank!
Mit freundlichen Grüßen