Hallo tobi,
noch eine Überlegung von mir, warum ich für so ein Schreiben wie mein oben vorgeschlagenes plädiere:
Die Gegenseite weiß genau, daß es für seine Forderung keine rechtliche Grundlage gibt!
Aber man kann es ja mal probieren und es zeigt sich, daß Du Dich einschüchtern läßt und nachgibst.
Prima! Dann machen wir das in Zukunft weiter so!
Wen Du hingegen klare Grenzen setzt und zeigst, daß Du Dich nicht einschüchtern läßt, hast Du eine recht gute Chance, in Zukunft von solchem Unfug verschont zu bleiben.
Allein aus diesem Grund würde ich
a) die Zahlung auf den titulierten Betrag beschränken,
b) dem gegnerischen RA besagten kurzen Brief schreiben.
Simon II
noch eine Überlegung von mir, warum ich für so ein Schreiben wie mein oben vorgeschlagenes plädiere:
Die Gegenseite weiß genau, daß es für seine Forderung keine rechtliche Grundlage gibt!
Aber man kann es ja mal probieren und es zeigt sich, daß Du Dich einschüchtern läßt und nachgibst.
Prima! Dann machen wir das in Zukunft weiter so!
Wen Du hingegen klare Grenzen setzt und zeigst, daß Du Dich nicht einschüchtern läßt, hast Du eine recht gute Chance, in Zukunft von solchem Unfug verschont zu bleiben.
Allein aus diesem Grund würde ich
a) die Zahlung auf den titulierten Betrag beschränken,
b) dem gegnerischen RA besagten kurzen Brief schreiben.
Simon II