04-09-2015, 09:53
Moin,
Da hier keine gerichtliche Entscheidung zugrunde liegt, ist es eine "Abänderung von Vergleichen und Urkunden" (§ 239 FamFG).
Somit könnte eine Klage aufgrund fehlender Dynamisierung auch bei ein paar Euronen mehr durchaus Erfolg haben.
Gruß
United
(03-09-2015, 14:38)Simon ii schrieb: Und bei diesen Klagen gibt es eine Nichtigkeitsgrenze (oder wie auch immer man das nennt): Der Zahlbetrag muß sich voraussichtlich um mindestens 10% ändern, damit die Klage überhaupt zulässig ist.Die Wesentlichkeitsschwelle gilt für die "Abänderung gerichtlicher Entscheidungen" (§ 238 FamFG).
Da hier keine gerichtliche Entscheidung zugrunde liegt, ist es eine "Abänderung von Vergleichen und Urkunden" (§ 239 FamFG).
Somit könnte eine Klage aufgrund fehlender Dynamisierung auch bei ein paar Euronen mehr durchaus Erfolg haben.
Gruß
United