04-09-2015, 10:05
(04-09-2015, 09:53)united schrieb: Die Wesentlichkeitsschwelle gilt für die "Abänderung gerichtlicher Entscheidungen" (§ 238 FamFG).
Da hier keine gerichtliche Entscheidung zugrunde liegt, ist es eine "Abänderung von Vergleichen und Urkunden" (§ 239 FamFG).
Somit könnte eine Klage aufgrund fehlender Dynamisierung auch bei ein paar Euronen mehr durchaus Erfolg haben.
Vielen Dank für den Hinweis, diese Einschränkung war mir nicht bekannt.
Allerdings wäre die Frage, welcher Anwalt für ein paar Euronen eine Klage durchführt, da der Streitwert gering und somit sein Verdienst ebenfalls gering ist.
Simon II