07-09-2015, 09:53
Moin,
vereinbarte Gütertrennung und annähernd identische Einkommensverhältnisse sind doch eigentlich keine schlechten Voraussetzungen für eine "überlebbare" Scheidung ...
@dzombo:
Ohne finanzielle Forderung hat sein Parasit einerseits keinerlei Leidensdruck, etwas an der aktuellen Situation zu ändern und andererseits kommt noch hinzu, daß die Trennung in der gemeinsamen Wohnung bei weiterhin gemeinsamen Wirtschaften (auch wenn de facto "nur einer wirtschaftet") unter Umständen nicht zweifelsfrei belegbar ist.
Der Weg einer Auszugsbelohnung scheint eine gangbare Alternative ... allerdings muß er dazu dann auch bereit sein.
Eine Mediation könnte helfen, wenn beide Seiten die Notwendigkeit sehen (und den Willen zu einer Einigung haben).
In meinem Falle war die geschulte Anwältin aber mehr damit beschäftigt, Verständnis für die Beteiligten zu äußern, als eine Lösung auf den Weg zu bringen.
Hat sie nicht von einer knapp vierstelligen Kostennote für Null-Leistung abgehalten.
Gruß
United
vereinbarte Gütertrennung und annähernd identische Einkommensverhältnisse sind doch eigentlich keine schlechten Voraussetzungen für eine "überlebbare" Scheidung ...
@dzombo:
(07-09-2015, 08:43)Skipper schrieb: Naheliegend erscheint mir, die Frau zunächst an den Wohnkosten zu beteiligen [...]Die Gründe, weshalb er aktuell keine Nutzungsentschädigung (Mietzins) oder seinerseits Trennungsunterhalt fordert, wären durchaus interessant.
Ohne finanzielle Forderung hat sein Parasit einerseits keinerlei Leidensdruck, etwas an der aktuellen Situation zu ändern und andererseits kommt noch hinzu, daß die Trennung in der gemeinsamen Wohnung bei weiterhin gemeinsamen Wirtschaften (auch wenn de facto "nur einer wirtschaftet") unter Umständen nicht zweifelsfrei belegbar ist.
Der Weg einer Auszugsbelohnung scheint eine gangbare Alternative ... allerdings muß er dazu dann auch bereit sein.
Eine Mediation könnte helfen, wenn beide Seiten die Notwendigkeit sehen (und den Willen zu einer Einigung haben).
In meinem Falle war die geschulte Anwältin aber mehr damit beschäftigt, Verständnis für die Beteiligten zu äußern, als eine Lösung auf den Weg zu bringen.
Hat sie nicht von einer knapp vierstelligen Kostennote für Null-Leistung abgehalten.
Gruß
United