08-09-2015, 13:44
Zum Einen bin ich nicht insolvent. Die Immobilie wurde sechs Wochen nach Rechtskraft der Scheidung gekauft. Ich wohne nicht darin, habe aber ein Leibwohnrecht. Das ich ausüben werde, wenn die Zeit dafür gekommen ist.
Der Nießbrauch bezieht sich auf eventuell erzielbare Mieteinnahmen, falls das Leibwohnrecht nicht in Anspruch genommen wird. Die Hütte hat bescheidene 180 qm (vor der Scheidung wohnte ich auf 340 qm), ist also angemessen.
Ich denke, ihr müsst euch nicht meine Sorgen machen. Es geht um das EU-Erbrecht, und da ist der Erwerb von Rechten und Ansprüchen anstelle von (vererbbarem) Vermögen sicherlich ein interessanter Aspekt.
Der Nießbrauch bezieht sich auf eventuell erzielbare Mieteinnahmen, falls das Leibwohnrecht nicht in Anspruch genommen wird. Die Hütte hat bescheidene 180 qm (vor der Scheidung wohnte ich auf 340 qm), ist also angemessen.
Ich denke, ihr müsst euch nicht meine Sorgen machen. Es geht um das EU-Erbrecht, und da ist der Erwerb von Rechten und Ansprüchen anstelle von (vererbbarem) Vermögen sicherlich ein interessanter Aspekt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1