OK. Klare und nachvollziehbare Ansage des FG.
Mit dieser könntest Du nun die Klage vor dem SG dahingehend präzisieren ggf. abändern, besser abändern lassen, daß es sich ausnahmslos um DEINE Ansprüche gegen das JC handelt. Du hast das Kind zu transportieren, Du hast es zu beherbergen und zu versorgen. Es seien durchweg Ansprüche des Kindes gegen Dich, die DU als Haushaltsvorstand zu erfüllen hast. Dazu fehlen Dir die Mittel, die Du als Bedürftiger sozialrchtlich für DICH einforderst.
Nimm Dir 'nen Anwalt für Sozialrecht.
S.
Mit dieser könntest Du nun die Klage vor dem SG dahingehend präzisieren ggf. abändern, besser abändern lassen, daß es sich ausnahmslos um DEINE Ansprüche gegen das JC handelt. Du hast das Kind zu transportieren, Du hast es zu beherbergen und zu versorgen. Es seien durchweg Ansprüche des Kindes gegen Dich, die DU als Haushaltsvorstand zu erfüllen hast. Dazu fehlen Dir die Mittel, die Du als Bedürftiger sozialrchtlich für DICH einforderst.
Nimm Dir 'nen Anwalt für Sozialrecht.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.