08-09-2015, 15:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-09-2015, 15:02 von Zahlknecht.)
Hi
habe da einige fragen.Uns zwar hat mein RA mehrmals meine Tochter 18 J Aufgefordert den UT heraus zu geben.
Weil Sie zum 3 male ihren Hauptschulabschluss in einem Berufskolleg nachholt.
Nachdem Sie zum X male auf das Schreiben nicht Reagiert hat mein RA Klage eingereicht auf Herausgabe des Titels.In 2 Wochen ist der Gerichtstermin.
Seit ca.1 Jahr bin ich AU Wegen Psychische Probleme bin deswegen auch 3 Monte in einer Tagesklinik gewesen.
Jetzt bekomme ich ein Schreiben von dem Schwarzen mann,das ich Nachweisen soll was ich habe das ich so lange AU bin.
Das geht dem doch gar nichts an.Oder????
.
Es ging in der Klage schrift doch das meine Tochter bis heute nicht Nachgewiesen hat ob Sie regelmäßig die Schule Besucht Und zu Prüfen ob Sie in einer allgemeine Schulausbildung geht.
OLG Hamm · Beschluss vom 3. Dezember 2014 · Az. 2 WF 144/14
...............praktischen Arbeits- und Qualifizierungsteil und in einem Berufsschulsteil. Berufsschulen und Berufsfachschulen zählen aber nicht als allgemeine Ausbildung, da sie neben allgemeinen Ausbildungsinhalten bereits berufsbezogene .....
Da Töchterchen in einer Berufsschule geht ist Sie doch nicht mehr Privilegiert bzw nicht Unterhals berechtigt .
Sehe ich das Falsch?????
habe da einige fragen.Uns zwar hat mein RA mehrmals meine Tochter 18 J Aufgefordert den UT heraus zu geben.
Weil Sie zum 3 male ihren Hauptschulabschluss in einem Berufskolleg nachholt.
Nachdem Sie zum X male auf das Schreiben nicht Reagiert hat mein RA Klage eingereicht auf Herausgabe des Titels.In 2 Wochen ist der Gerichtstermin.
Seit ca.1 Jahr bin ich AU Wegen Psychische Probleme bin deswegen auch 3 Monte in einer Tagesklinik gewesen.
Jetzt bekomme ich ein Schreiben von dem Schwarzen mann,das ich Nachweisen soll was ich habe das ich so lange AU bin.
Das geht dem doch gar nichts an.Oder????
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Es ging in der Klage schrift doch das meine Tochter bis heute nicht Nachgewiesen hat ob Sie regelmäßig die Schule Besucht Und zu Prüfen ob Sie in einer allgemeine Schulausbildung geht.
OLG Hamm · Beschluss vom 3. Dezember 2014 · Az. 2 WF 144/14
...............praktischen Arbeits- und Qualifizierungsteil und in einem Berufsschulsteil. Berufsschulen und Berufsfachschulen zählen aber nicht als allgemeine Ausbildung, da sie neben allgemeinen Ausbildungsinhalten bereits berufsbezogene .....
Da Töchterchen in einer Berufsschule geht ist Sie doch nicht mehr Privilegiert bzw nicht Unterhals berechtigt .
Sehe ich das Falsch?????
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.