11-09-2015, 10:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-09-2015, 10:23 von Absurdistan.)
(11-09-2015, 09:59)Skipper schrieb: Im zitierten Verfahren 1 UF 71/14 üben die Eltern die Sorge gemeinsam aus!
Begründung paßt.
stimmt nicht.
"Das Sorgerecht über A habe seine Ex-Ehefrau. Die Beklagte könne das Vorlegen einer Bevollmächtigung der Ex-Ehefrau nicht verlangen. Dies sei nicht nötig und überdies nicht möglich, da die Ex-Frau eine solche Bevollmächtigung nicht ausstelle."
Da mein Anwalt bei Gericht ist und erst heute Nachmittag Zeit hat, habe ich beim Sozialgericht angerufen. Akte ist noch nicht vom Amtsgericht zurück und daher wird heute jedenfalls noch nicht beschlossen.