11-09-2015, 10:55
(11-09-2015, 10:18)Sixteen Tons schrieb:Abs kann seinen Antrag ergänzen oder abändern, solange das Gericht noch nichts abschließend entschieden hat.(11-09-2015, 09:59)Skipper schrieb: Interessant wäre ein Antrag, die alleine sorgende Mutter mit der Vertretung des Kindes vor dem SG zu verpflichten.
Ich war eigentlich davon ausgegangen, daß die Kammer des Amtsgerichts den Antrag von Abs ggf. entsprechend umdeuten würde. So etwas in der Art hatte Ibykus ja schon dazu erwähnt.
Im Übrigen scheint er noch nicht Aussetzung des SG-Verfahrens beantragt zu haben, bis Klagebefügnis vorliegt.
Und was Abs nun mit dem ABR anfangen will, das ist mir völlig unklar.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.