13-09-2015, 19:07
Mich wundert ein wenig, dass dein Problem nicht auf der Expertenfachtagung des Väterwiderstands gelöst wurde.
Aber wenn nicht...abhängig von den Eckdaten solltest du es einmal mit ergänzendem ALG II versuchen. Darüber hinaus solltest du dich nicht von Standarddrohschreiben derart beeindrucken lassen. Die wollen immer alles sofort und mit Pfändungsandrohung.
Wenn du schon zurückschreiben willst, dann schreib, dass du den laufenden unterhalt nicht leisten könntest, würdest du die rückständigen Forderungen bedienen. Stelle in Aussicht, dass du dich um Sozialleistungen bemühst und im Erfolgsfall eine Ratenzahlung anbieten könntest.
Aber wenn nicht...abhängig von den Eckdaten solltest du es einmal mit ergänzendem ALG II versuchen. Darüber hinaus solltest du dich nicht von Standarddrohschreiben derart beeindrucken lassen. Die wollen immer alles sofort und mit Pfändungsandrohung.
Wenn du schon zurückschreiben willst, dann schreib, dass du den laufenden unterhalt nicht leisten könntest, würdest du die rückständigen Forderungen bedienen. Stelle in Aussicht, dass du dich um Sozialleistungen bemühst und im Erfolgsfall eine Ratenzahlung anbieten könntest.