14-09-2015, 12:42
(14-09-2015, 11:20)FastOpa schrieb: Als wir uns trennten, war sie genau wie ich, - jedoch als Beamtin - in A11.
Ich gehe davon aus, dass die A12 schon erreicht wurden.
Mit anderen Worten, weit über 4000 müsste sie haben.
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Rein netto hat sie bestimmt das vierfache von mir.
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Ich muss irgendwie erreichen können, den tatsächlichen Verdienst zu ermitteln.
Letzteres ist bei Beamten nicht allzu schwierig. Der Brutto-Netto-Rechner für den öffentlichen Dienst spuckt z.B. bei einem Beamten der Gruppe A12, nicht verheiratet, drei Kinder, LSK II (alle Kinder auf ihrer LSK) ein Nettogehalt von etwa 3.100 € aus.
Davon geht wohl noch einmal der Eigenbeitrag für die KV für sie und die Kinder weg (wie hoch der ist, dürftest Du in etwa wissen).
Da Du hier immer nur vom Unterhalt für das jüngste Kind sprichst, gehe ich davon aus, dass die beiden älteren Kinder von ihr allein (ggf. mit Bafög-Unterstützung) finanziert werden. Somit dürfte sich das Verhältnis Eurer anrechenbaren Einkommen stark relativieren.
Aber wie schon geschrieben wurde: Bei dem geringen Gehalt an tatsächlich relevanten Informationen in Deinen Beiträgen kann man kaum mehr als eine grobe Schätzung liefern.