16-09-2015, 09:23
(16-09-2015, 09:04)p__ schrieb: Nein. Das ist kein Einkommen, sondern eine freiwillige Zuwendung Dritter. Für Minderjährigenunterhalt kann dir das gestohlen werden, aber nicht bei Volljährigen.
Hi P,
gilt das auch bei privilegierten Volljärigenunterhalt und bei Mangelfall???
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.