17-09-2015, 09:35
(17-09-2015, 07:45)Absurdistan schrieb: meine Anwaltin meinte das es relativ neu ist
"relativ neu" hat Frau RA geschickt formuliert. Bei mir war das schon vor über drei Jahren so.
Zitat:"Da davon ausgegangen werden kann, dass der persönliche Bedarf der Kinder für Unterkunft und Heizung im Haushalt der Mutter durch das entsprechende Kindergeld gedeckt werden kann, sind die Unterhaltszahlungen vollständig auf das Sozialgeld der Kinder anzurechnen."
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...2#pid91202
und
Zitat: Allerdings handelte es sich dabei um einen Widerspruchsbescheid, in dem man mir mitteilt, das man weiterhin daran festhalte, den Kindesunterhalt
mit Sozialleistungen zu verrechnen. Es sei nicht Aufgabe des SGB II, für eine gerechte Verteilung des Unterhalts zu sorgen. Das möchten die Eltern bitte friedlich und einvernehmlich untereinander regeln.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...2#pid92772
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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