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Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit
#34
Hallo 
@ Sorglos danke für deine Info.
Hab da noch eine Frage zum Rückständigen Unterhalts schulden.
Wie im anderen Thema geschrieben,ist meine andere Tochter damals mit 17 von der Mutter Abgehauen.
Darauf hin habe ich meiner Tochter den Titulierten Unterhalt aufs Konto Überwiesen.Sie hat zu dem Zeitpunkt nichts zu Essen und zu Trinken ist bei ihrem Freund untergekommen.Heute weiß ich das ich es der Mutter weiter zahlen hätte.Aber das ist mir egal gewesen.Sie hatte nichts zum Anziehen bzw ihre Anziehsachen von der Mutter nicht  bekommen.

Desweiteren bin ich vom OLG in Sep.2011 Verurteilt von Aufgelaufenen  Unterhalts schulden von c.11.000€ 
Im Feb.2012 Besuchte mich der Gerichtsvollzieher in meiner Wohnung um was zu Pfänden.
 Erfolglos 
Darauf hin gab ich die Eides St. ab.
 Seit dem wurde bei mir nichts mehr Versucht an die Unterhalts schulden zu kommen.

Frage: Wenn jetzt noch mal versucht wird, zu Pfänden wie viel muss mir bleiben ?
Ich habe noch eine Minderjährigen Sohn 10 J dem ich Unterhaltspflichtig bin.
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
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RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Ibykus - 25-06-2015, 14:33
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Nappo - 16-09-2015, 10:09
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Zahlknecht - 21-09-2015, 09:55

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