23-09-2015, 23:19
(22-07-2015, 20:17)raid schrieb: Ansonsten würde ich mit dem Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen und ihm mitteilen, dass bis dato eine eidesstattliche Versicherung genügte und zus. würde ich ihn fragen, warum diese plötzlich nicht mehr genügen soll.
Der Plan geht eher in diese Richtung. Ich wüsste auch nicht, warum eine einvernehmliche, mündliche Umgangsregelung vor dem Hintergrund des Artikel 6, Abs. 2 des Grundgesetzes nicht möglich sein sollte. Das sollte bei Eltern, die nicht hochstrittig sind, der Normalfall sein. Der Gesetzgeber hat Dauer und Umfang einer Umgangsregelung nicht geregelt. Wir als Eltern wollen keine Jugendämter oder Gerichte bei der Umgangsregelung im Boot haben. Wir möchten uns beidseitig und mit Rücksicht auf die Belange der Kinder eine sanktionslose Flexibilität bei der Umgangsgestaltung erhalten. Die ganze Familie partizipiert davon. Außer einem einzigen Vorfall ist der Umgang zwischen uns Eltern auch nie strittig gewesen. Mittlerweile hat sich die bisherige Praxis bewährt. Die grobe Umgangsregelung, 2 Wochenenden im Monat, hälftige Ferien, ca. 86 Tage im Jahr, ist ja auch in den bisherigen Sozialgerichtsverfahren so dokumentiert und nie angezweifelt worden. Ich gehe hier zunächst auch einmal davon aus, daß ich vom Amt wider besseren Wissens mit ein paar neuen Textbausteinen beglückt worden bin.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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