(23-09-2015, 22:17)raid schrieb: Auch mein Jobcenter würde eine Unterschrift der Kindesmutter (KM) fordern, ...So, so, auf welcher Rechtsgrundlage denn? Weil sie damit rechnen, dass Väter vor der Obrigkeit kuschen? Weil sie Angst um ihre Kinder haben und der Umgang eh schon mühevoll oft nur erreicht wurde?
(23-09-2015, 18:47)Sixteen Tons schrieb: ......jetzt zur Beurkundung der tatsächlichen Umgangszeiten eine unterschriebene Bestätigung des anderen Elternteils, monatsweise, gefordert.Heißt das, es gibt gar keine anteilige Leistung im Vorraus für die Kinder?
"Da am Beginn des Abrechnungszeitraums nicht bekannt ist, wie oft das Umgangsrecht in den einzelnen Monaten tatsächlich ausgeübt wird, kann ihr (Anm. der Kinder) tatsächlicher Anspruch erst nachträglich festgestellt werden. Aus diesem Grund...ergeht der Bescheid hinsichtlich...Umgangsrecht...vorläufig.
(23-09-2015, 23:19)Sixteen Tons schrieb: Ich gehe hier zunächst auch einmal davon aus, daß ich vom Amt wider besseren Wissens mit ein paar neuen Textbausteinen beglückt worden bin.Ich glaube du liegst falsch. Derzeit häufen sich bei uns solche "Anforderungen zur Belegung des Umgangsbesuche". Die Schikanierung der Eltern mit weniger als hälftiger Betreuungszeit (vulgo Umgang) nimmt offensichtlich zu. Schon bei dem Wort "Besuche" muss ich ko....zen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #