24-09-2015, 09:02
Es "kann" eine Doppelresidenz verordnet werden vom Gericht, nur muss dann geprüft werden, "ob" es geht. Ob die Eltern nämlich kooperieren. D.h. wenn die Mutter nicht kooperiert (wegen fehlender Kommunikationsbasis), kann der Vater wieder rotieren gehen, denn dafür muss man bei einer Mutter Verständnis haben. Es entspricht nicht dem Kindeswohl, eine Mutter für mangelnde Kooperation zu bestrafen. Das Wechselmodell/die Doppelresidenz wäre eine Strafe.
Ich konnte nicht ausfindig machen, ob in Belgien die garde alternée gegen die Mutter durchsetzbar ist.
Ich konnte nicht ausfindig machen, ob in Belgien die garde alternée gegen die Mutter durchsetzbar ist.