24-09-2015, 09:48
(24-09-2015, 00:23)sorglos schrieb: Heißt das, es gibt gar keine anteilige Leistung im Vorraus für die Kinder?
Doch. Wurde ja explizit vom LSG so beschlossen, wie ich weiter oben, in #579, geschrieben hatte.
Die Aussage im Bescheid ist natürlich irritierend:"Da am Beginn des Abrechnungszeitraums nicht bekannt ist, wie oft das Umgangsrecht...tatsächlich ausgeübt wird...". Wie oft die Kinder nach 4 Wochen tatsächlich dann auch jeweils länger als 12 Stunden am Tag in meinem Haushalt waren weiß vorher keiner, außer natürlich die Hellseher.
(24-09-2015, 00:23)sorglos schrieb: Ich glaube du liegst falsch.
Kann sein. Das werde ich sehen, wenn ich SB meine Ansichten zu dieser Art der Mitwirkungsaufforderung mitteile und fristwahrend weitere Rechtsmittel offen lasse. Aber vielleicht klappt es ja dieses mal ohne Gericht.
Es ist eigentlich eine Frechheit. Man bekommt mit jedem Bescheid eine Rechtsfolgenbelehrung, in der steht, was passiert, wenn man unwahre Angaben zu leistungsrelevanten Tatsachen macht (Bußgelder, Strafverfahren, Gefängnisstrafen).
Vor diesem Hintergrund ist diese Mitwirkungsaufforderung wenigstens eine unterschwellige Unterstellung, ich würde bei meinen Nachweisen zum Umgang betrügen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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