29-09-2015, 19:37
Wobei ich sagen muss, dass der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres Auskunft geben darf!
Laut Gesetz muss das JA beweisen, dass Du unterhaltspflichtig bist...
...und vor allem, ob Du der Vater bist!
Es verstößt gegen den Datenschutz wenn dein Arbeitgeber einfach ohne weiteres Auskunft erteilt.
Laut Gesetz muss das JA beweisen, dass Du unterhaltspflichtig bist...
...und vor allem, ob Du der Vater bist!
Es verstößt gegen den Datenschutz wenn dein Arbeitgeber einfach ohne weiteres Auskunft erteilt.