29-09-2015, 20:29
(29-09-2015, 16:36)masku schrieb: In meinem ersten Schreiben habe ich ihr auch mitgeteilt über kein weiteres Einkommen zu verfügen,
Musst du nachweisen. Zum Beispiel mit dem Steuerbescheid.
Antwort ansonsten:
Frau X,
ihre Leseprobleme mit den von mir vollständig und fristgerecht vorgelegten Unterlagen interessieren mich nicht.
Gezeichnet
Nixus Unterhaltus