05-10-2015, 15:52
In der neuesten Fassung der fachlichen Hinweise der BA zum §21 SGB II fügte die Bundesagentur für Arbeit
jetzt wieder den Passus ein, das Unterhaltsschuldner zum Abändern des bestehenden Titels aufzufordern sind.
Dieser Satz wurde mit Hega 06/2012 gestrichen und ist jetzt wieder da.
Allerdings nur unter der Prämisse, daß weder das Kind, noch der Betreuungselternteil Sozialleistungen beziehen.
Anscheinend findet man bei der BA keine andere Möglichkeit, den Kostendruck bei Umgang zu senken.
Die Aufforderung geht m. E. aber klar an der Richtlinie aus dem Urteil des BSG v. 09.11.2010 vorbei.
jetzt wieder den Passus ein, das Unterhaltsschuldner zum Abändern des bestehenden Titels aufzufordern sind.
Dieser Satz wurde mit Hega 06/2012 gestrichen und ist jetzt wieder da.
Allerdings nur unter der Prämisse, daß weder das Kind, noch der Betreuungselternteil Sozialleistungen beziehen.
Anscheinend findet man bei der BA keine andere Möglichkeit, den Kostendruck bei Umgang zu senken.
Die Aufforderung geht m. E. aber klar an der Richtlinie aus dem Urteil des BSG v. 09.11.2010 vorbei.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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