06-10-2015, 14:40
Das Anfangsvermögen unterliegt nicht dem Zugewinnausgleich. Anfangsvermögen ist das, was das Wort sagt. Vermögen. Aktien, Immobilien, Bargeld, Geld auf Konten...
Gibt es Wertveränderungen während der Ehe, erfährt die Immobilie zum Beispiel Wertsteigerungen, dann fällt diese Wertveränderung in den Zugewinnausgleich. Die musst du teilen.
Gibt es Wertveränderungen während der Ehe, erfährt die Immobilie zum Beispiel Wertsteigerungen, dann fällt diese Wertveränderung in den Zugewinnausgleich. Die musst du teilen.