14-10-2015, 15:35
Der einzige Spielraum liegt in Einstufung der neuen Partnerin als weitere Unterhaltsberechtigte. Wenn sie verheiratet wären und sie kein eigenes Einkommen hätte, dann würde sie auf Rang 2 oder 3 stehen, vor dem Rang eines volljährigen nichtprivilegierten Sohn (der wäre auf Rang 5).