18-10-2015, 11:57
So, einiges passiert. Alles gut gelaufen.
1. Richterin hat meine Ansprüche beschlossen und die meiner Tochter ruhend gestellt bist Vertretungsbefugnis erteilt/erstritten wurde.
( im Beschluss hat sie aber gleich die Ansprüche meiner Tocher mit ausgerechnet, die temp. Bedarfsgemeinschaft erklärt und die 12-Stunden-Regel.
2. Jobcenter hat dagegen Beschwerde eingereicht.
(lt. Anwältin passiert das selten das das JC Beschwerde einreicht.)
3. Landessozialgericht hat vorab schon mal beschlossen das JC vorläufig zahlen muss. Also Tendenz in meine Richtung. Da zunächst keine Zahlung des JC gekommen ist, wollte meine Anwältin beim JC pfänden, was auch sehr selten ist.
4. Anhörung Familiengericht wegen Vertretungsbefugnis.
Der Richter fing gleich damit an das sein letzter Beschluss falsch war und er keine Ahnung von temp. Bedarfsgemeinschaften hat.
Er konnte in der Anhörung das Wort temp. Bedarfsgemeinschaft nicht mal aussprechen und musste nachlesen wie das noch mal heisst.
Die Mutter war ohne Anwältin da, weil es wohl keine VKH gab für die Mutter. Das war dann auch von Anfang an ihr einziges Problem.
Richter: "Wenn sie jetzt sofort zustimmen bekommen sie VKH sonst nicht!" die Mutter hat dann noch ein bischen rumgedruxt, darauf hin hat der Richter noch mal gesagt das sie zustimmen muss. Dann hat sie es getan. Überhaupt war die VKH nur möglich weil sie gelogen hat, sie hätte die Sachlage nicht von mir erläutert bekommen und das nicht verstanden.
Im Endefekt hat sie dann zugestimmt. Der Richter brauchte also nicht per Beschluss die Vetretung zu erteilen.
5. Jetzt kann das Sozialgericht die Ansprüche meiner Tochter beschließen.
6. Das JC hat inzwischen die Bescheide korrigiert und meine Tochter mit einbezogen. (Trotzdem ein fehlerhafter Bescheid)
Nun muss geklärt werden ob das JC weiterhin meine Tochter berücksichtigt und das Verfahren beim LSG eventuell überflüssig ist.
Ist also im großen und ganzen alles gut gelaufen.
1. Richterin hat meine Ansprüche beschlossen und die meiner Tochter ruhend gestellt bist Vertretungsbefugnis erteilt/erstritten wurde.
( im Beschluss hat sie aber gleich die Ansprüche meiner Tocher mit ausgerechnet, die temp. Bedarfsgemeinschaft erklärt und die 12-Stunden-Regel.
2. Jobcenter hat dagegen Beschwerde eingereicht.
(lt. Anwältin passiert das selten das das JC Beschwerde einreicht.)
3. Landessozialgericht hat vorab schon mal beschlossen das JC vorläufig zahlen muss. Also Tendenz in meine Richtung. Da zunächst keine Zahlung des JC gekommen ist, wollte meine Anwältin beim JC pfänden, was auch sehr selten ist.
4. Anhörung Familiengericht wegen Vertretungsbefugnis.
Der Richter fing gleich damit an das sein letzter Beschluss falsch war und er keine Ahnung von temp. Bedarfsgemeinschaften hat.
Er konnte in der Anhörung das Wort temp. Bedarfsgemeinschaft nicht mal aussprechen und musste nachlesen wie das noch mal heisst.
Die Mutter war ohne Anwältin da, weil es wohl keine VKH gab für die Mutter. Das war dann auch von Anfang an ihr einziges Problem.
Richter: "Wenn sie jetzt sofort zustimmen bekommen sie VKH sonst nicht!" die Mutter hat dann noch ein bischen rumgedruxt, darauf hin hat der Richter noch mal gesagt das sie zustimmen muss. Dann hat sie es getan. Überhaupt war die VKH nur möglich weil sie gelogen hat, sie hätte die Sachlage nicht von mir erläutert bekommen und das nicht verstanden.
Im Endefekt hat sie dann zugestimmt. Der Richter brauchte also nicht per Beschluss die Vetretung zu erteilen.
5. Jetzt kann das Sozialgericht die Ansprüche meiner Tochter beschließen.
6. Das JC hat inzwischen die Bescheide korrigiert und meine Tochter mit einbezogen. (Trotzdem ein fehlerhafter Bescheid)
Nun muss geklärt werden ob das JC weiterhin meine Tochter berücksichtigt und das Verfahren beim LSG eventuell überflüssig ist.
Ist also im großen und ganzen alles gut gelaufen.